|
|
| |
|
Bonusheft |
 |
 |
|
|
Im Regelfall erhält jeder Patient einen Festzuschuss von
50% auf die Regelversorgung.
Kann der Patient ein lückenloses Bonusheft für die letzten
Jahre vorweisen, erhöht sich der Bonus um 20%. Der Bonus erhöht
sich sogar um 30%, wenn der Patient regelmäßigen Zahnarztbesuch
für die letzten 10 Jahre im
Bonusheft belegen kann.
Wichtiger Hinweis: |
Der Betrag, den der Patient zuzahlen muss,
kann grundsätzlich bei der Einkommensteuer als "außergewöhnliche
Belastung" geltend gemacht werden. |
| |
|
Hilfe bei geringem Einkommen |
 |
 |
|
|
Wer die Voraussetzungen zur Anerkennung als Härtefall erfüllt,
erhält beim Zahnersatz eine 100%ige Kostenübernahme der
Krankenkasse.
In diesem Fall ist die Leistung aber auf eine zweckmäßige,
ausreichende und wirtschaftliche Versorgung beschränkt.
| |
|
Mehrleistungen |
 |
 |
|
|
Bei der Auswahl des für Sie in Frage kommenden Zahnersatzes
haben Sie die Wahl zwischen der von der Krankenkasse bezuschussten
"Standardleistung" oder einer qualitativ hochwertigeren
Versorgung.
Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin können Ihnen Lösungen
anbieten, die ästhetisch besonders anspruchsvoll, besonders
langlebig und besonders verträglich sind.
Lassen Sie sich von Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin beraten
und entscheiden Sie sich für eine Investition in Ihre Gesundheit.
Der Zuschuss der Krankenkasse geht Ihnen dadurch nicht verloren.
Dieser wird auf Basis der Standardversorgung berechnet.
| |
|
Neue Regelung |
 |
 |
|
|
Ab Januar 2005 treten wesentliche Änderungen in der Versorgung
mit Zahnersatz in Kraft.
Neuregelungen bei Implantaten:
Suprakonstruktionen auf Implantaten sind in den
Zahnersatz-Richtlinien beschriebenen Fällen Gegenstand der
Regelversorgung.
Bei der Gewährung von Zuschüssen für Suprakonstruktionen
bei Erstversorgung mit Implantaten hat der Versicherte Anspruch
auf den Festzuschuss zur Versorgung der Befundsituation, die vor
dem Setzen der Implantate bestand.
Ab Beginn des Jahres 2005 gibt es an Stelle der bisherigen prozentualen
Zuschüsse zum Zahnersatz befundorientierte Festzuschüsse
zur im Einzelfall notwendigen Versorgung.
Ein Festzuschuss ist ein Zahlbetrag, der sich jetzt auf den konkreten
Befund bezieht.
Somit erhalten alle Versicherte unabhängig von der gewählten
Versorgungsform bei gleichem Befund auch den gleichen Euro-Betrag
als Zuschuss von der Krankenkasse.
Die Bonusregelung bleibt bestehen.
Ab 1. Juli 2005 muss jeder Versicherte einen prozentualen Beitragssatz
für Zahnersatz in Höhe von 0,4 Prozentpunkten an die Krankenkasse
zahlen.
Zu Einzelheiten berät Sie gern Ihre Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin
|
|
|