Patienten-Info
Kostenerstattung
 

 

 


Bonusheft Hilfe bei geringem Einkommen Mehrleistungen Neue Regelung

 

    Bonusheft
 

Im Regelfall erhält jeder Patient einen Festzuschuss von 50% auf die Regelversorgung.
Kann der Patient ein lückenloses Bonusheft für die letzten Jahre vorweisen, erhöht sich der Bonus um 20%. Der Bonus erhöht sich sogar um 30%, wenn der Patient regelmäßigen Zahnarztbesuch für die letzten 10 Jahre im
Bonusheft belegen kann.

Wichtiger Hinweis:

Der Betrag, den der Patient zuzahlen muss, kann grundsätzlich bei der Einkommensteuer als "außergewöhnliche Belastung" geltend gemacht werden.

 

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    Hilfe bei geringem Einkommen
 

Wer die Voraussetzungen zur Anerkennung als Härtefall erfüllt, erhält beim Zahnersatz eine 100%ige Kostenübernahme der Krankenkasse.
In diesem Fall ist die Leistung aber auf eine zweckmäßige, ausreichende und wirtschaftliche Versorgung beschränkt.

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    Mehrleistungen
 

Bei der Auswahl des für Sie in Frage kommenden Zahnersatzes haben Sie die Wahl zwischen der von der Krankenkasse bezuschussten "Standardleistung" oder einer qualitativ hochwertigeren Versorgung.
Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin können Ihnen Lösungen anbieten, die ästhetisch besonders anspruchsvoll, besonders langlebig und besonders verträglich sind.
Lassen Sie sich von Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin beraten und entscheiden Sie sich für eine Investition in Ihre Gesundheit.
Der Zuschuss der Krankenkasse geht Ihnen dadurch nicht verloren. Dieser wird auf Basis der Standardversorgung berechnet.

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    Neue Regelung
 

Ab Januar 2005 treten wesentliche Änderungen in der Versorgung mit Zahnersatz in Kraft.

Neuregelungen bei Implantaten:
Suprakonstruktionen auf Implantaten sind in den
Zahnersatz-Richtlinien beschriebenen Fällen Gegenstand der Regelversorgung.
Bei der Gewährung von Zuschüssen für Suprakonstruktionen bei Erstversorgung mit Implantaten hat der Versicherte Anspruch auf den Festzuschuss zur Versorgung der Befundsituation, die vor dem Setzen der Implantate bestand.

Ab Beginn des Jahres 2005 gibt es an Stelle der bisherigen prozentualen Zuschüsse zum Zahnersatz befundorientierte Festzuschüsse zur im Einzelfall notwendigen Versorgung.
Ein Festzuschuss ist ein Zahlbetrag, der sich jetzt auf den konkreten Befund bezieht.
Somit erhalten alle Versicherte unabhängig von der gewählten Versorgungsform bei gleichem Befund auch den gleichen Euro-Betrag als Zuschuss von der Krankenkasse.
Die Bonusregelung bleibt bestehen.

Ab 1. Juli 2005 muss jeder Versicherte einen prozentualen Beitragssatz für Zahnersatz in Höhe von 0,4 Prozentpunkten an die Krankenkasse zahlen.

Zu Einzelheiten berät Sie gern Ihre Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin